nichts neues, aber interessant:
Wirft ein Autofahrer seinen Fahrzeugschlüssel zur Fahrzeugübergabe in einen "Briefkasten",
so muss die Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstall nicht unbedingt zahlen.
So geschehen bei einem Porsch-fahrer, der seinen Autoschlüssel in einem Außenbriefkasten
legte.
OLG Celle entschied: grob fahrlässig, der Briefkasten vor der Autowerkstatt sei gg. unerlaubte Eingriffe nur unzu-
reichend gesichert gewesen.
AZ: 8 U 182/4
Archive for Februar 3rd, 2008
Schlüsselübergabe in der Autowerkstatt
Februar 3rd, 2008
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Neues
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