Autogas, Autowerkstatt muss Eignung prüfen- Autogasumrüstung
Wie das OLG Frankfurt mit dem Az.: 8 U 211/05 entschied, muss eine Autowerkstatt
vor der Umrüstung eines Fahrzeuges auf Autogas sicherstellen, das das Fahrzeug dafür überhaupt geeignet
ist. Weiterhin muss eine Aufklärung über Risiken einer Gasanlage im Kfz stattfinden.
Im vorliegenden Fall wurde eine Autogasanlage in ein Fahrzeug eingebaut, -durch eine Spezialwerkstatt.
Nach 14.000 km wurde festgestellt, das der Motor kaputt ist.
Der Richter entschied:
Von einer Spezialwerkstatt könne man verlangen, das Sie über generelle Risiken, Eignung….
den Kunden aufklärt.
- Rückerstattung von 2520,- für die Autogasanlage und 12.000 Euro Schadenersatz.