Probefahrt bei Kaufinteresse, Achtung Versicherung

Möchten Sie Ihr Fahrzeug verkaufen? Dann begehen Sie bitte nicht folgenden Fehler.
Im Fall AZ 11 0 70/07 LG Coburg gab der Versicherte einem potenziellen Kaufinteressenten zur
Probefahrt folgendes mit: Fahrzeug, Schlüssel inkl. Ersatzschlüssel, Fahrzeugbrief.
Da beschloss er das Auto gleich zu nehmen und verschwand damit.
Achtung: Wer sich beim Verkauf grob fahrlässig verhält, bekommt von
seiner Versicherung keinen Schadenersatz.