Frage:
Wer haftet, wenn die Autowerkstatt ein fehlerhaftes Originalteil einbaut, das Aggregat
danach wie im Bsp. den Geist aufgibt?
Das LG Coburg entschied, daß für das fehlerhafte Originalteil nicht die Werkstatt Schadenersatz leisten muss,
vielmehr muss der Kunde sich an den Hersteller des Ersatzteils wenden.
Folgendes war geschehen: Der Kunde wollte den Motor seines Fahrzeugs mit einer Laufleistung von ca. 200000 km
eine Generalüberholung spendieren, dies auch geschehen in einer Autowerkstatt.
Nach gefahrenen 29000 km später kam es zu einem kapitalem Motorschaden, Schuld daran war
die Feder der Spannrolle.
Hier liegt ein typischer Fall für Produkthaftung vor, so das LG Coburg. Bestätigt wurde das Urteil
vom Oberlandesgericht Bamberg. AZ: 5 U 183/07
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Motorschaden nach Werkstattbesuch - wer haftet?
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