Schlüsselübergabe in der Autowerkstatt

nichts neues, aber interessant:
Wirft ein Autofahrer seinen Fahrzeugschlüssel zur Fahrzeugübergabe in einen "Briefkasten",
so muss die Kaskoversicherung bei Fahrzeugdiebstall nicht unbedingt zahlen.
So geschehen bei einem Porsch-fahrer, der seinen Autoschlüssel in einem Außenbriefkasten
legte.
OLG Celle entschied: grob fahrlässig, der Briefkasten vor der Autowerkstatt sei gg. unerlaubte Eingriffe nur unzu-
reichend gesichert gewesen.
AZ: 8 U 182/4